Aus dem Katalog des Bezirks
Erforderliche Dokumente
- Eigentums-, eingetragene Kauf- oder Mietverträge mit einem vom Grundbuchamt beglaubigten Datum (Code 428)
- Identitätsnachweis (Original und Kopie) (Code 795)
- Der eingereichte Antrag (Code 925)
- Kopie des Verstoßprotokolls (Code 1005)
- Von der Grundsteuerbehörde ausgestellte Bescheinigungen (Code 1343)
Die übrigen 8 Dokumente
- Nachweis über das Datum, an dem der Verstoß begangen wurde (Code 1714)
- Nachweis über das Datum des Anschlusses eines Versorgungsnetzes (Strom, Wasser, Gas, Telefon, Internet) (Code 1716)
- Satellitenbilder (Code 1717)
- Bericht zum Nachweis des Verstoßes, von einer Fakultät für Ingenieurwesen oder dem Nationalen Forschungszentrum für Wohnungs- und Bauwesen (Code 1728)
- Zwei Exemplare der architektonischen Bestandszeichnungen von einem beim Syndikat eingetragenen Ingenieur oder Ingenieurbüro (Code 1792)
- Kopie der der Baugenehmigung beigefügten Pläne und der Genehmigung, falls vorhanden (Code 1836)
- Bei widerrechtlicher Bebauung von Staatseigentum: Nachweis, dass ein Antrag auf Legalisierung gemäß dem Gesetz eingereicht wurde (Code 1837)
- Vom Grundbuchamt beglaubigte Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und den Dienstbarkeitsberechtigten mit der Zustimmung zum Legalisierungsantrag für die darin aufgeführten Übergriffe (Code 1838)
| # | Dokumentname | Code |
|---|---|---|
| 1 | Eigentums-, eingetragene Kauf- oder Mietverträge mit einem vom Grundbuchamt beglaubigten Datum | 428 |
| 2 | Identitätsnachweis (Original und Kopie) | 795 |
| 3 | Der eingereichte Antrag | 925 |
| 4 | Kopie des Verstoßprotokolls | 1005 |
| 5 | Von der Grundsteuerbehörde ausgestellte Bescheinigungen | 1343 |
| 6 | Nachweis über das Datum, an dem der Verstoß begangen wurde | 1714 |
| 7 | Nachweis über das Datum des Anschlusses eines Versorgungsnetzes (Strom, Wasser, Gas, Telefon, Internet) | 1716 |
| 8 | Satellitenbilder | 1717 |
| 9 | Bericht zum Nachweis des Verstoßes, von einer Fakultät für Ingenieurwesen oder dem Nationalen Forschungszentrum für Wohnungs- und Bauwesen | 1728 |
| 10 | Zwei Exemplare der architektonischen Bestandszeichnungen von einem beim Syndikat eingetragenen Ingenieur oder Ingenieurbüro | 1792 |
| 11 | Kopie der der Baugenehmigung beigefügten Pläne und der Genehmigung, falls vorhanden | 1836 |
| 12 | Bei widerrechtlicher Bebauung von Staatseigentum: Nachweis, dass ein Antrag auf Legalisierung gemäß dem Gesetz eingereicht wurde | 1837 |
| 13 | Vom Grundbuchamt beglaubigte Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und den Dienstbarkeitsberechtigten mit der Zustimmung zum Legalisierungsantrag für die darin aufgeführten Übergriffe | 1838 |
Erforderliche Dokumente
Eigentums-, eingetragene Kauf- oder Mietverträge mit einem vom Grundbuchamt beglaubigten Datum
- #:
- 1
- Code:
- 428
Identitätsnachweis (Original und Kopie)
- #:
- 2
- Code:
- 795
Der eingereichte Antrag
- #:
- 3
- Code:
- 925
Kopie des Verstoßprotokolls
- #:
- 4
- Code:
- 1005
Von der Grundsteuerbehörde ausgestellte Bescheinigungen
- #:
- 5
- Code:
- 1343
Nachweis über das Datum, an dem der Verstoß begangen wurde
- #:
- 6
- Code:
- 1714
Nachweis über das Datum des Anschlusses eines Versorgungsnetzes (Strom, Wasser, Gas, Telefon, Internet)
- #:
- 7
- Code:
- 1716
Satellitenbilder
- #:
- 8
- Code:
- 1717
Bericht zum Nachweis des Verstoßes, von einer Fakultät für Ingenieurwesen oder dem Nationalen Forschungszentrum für Wohnungs- und Bauwesen
- #:
- 9
- Code:
- 1728
Zwei Exemplare der architektonischen Bestandszeichnungen von einem beim Syndikat eingetragenen Ingenieur oder Ingenieurbüro
- #:
- 10
- Code:
- 1792
Kopie der der Baugenehmigung beigefügten Pläne und der Genehmigung, falls vorhanden
- #:
- 11
- Code:
- 1836
Bei widerrechtlicher Bebauung von Staatseigentum: Nachweis, dass ein Antrag auf Legalisierung gemäß dem Gesetz eingereicht wurde
- #:
- 12
- Code:
- 1837
Vom Grundbuchamt beglaubigte Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und den Dienstbarkeitsberechtigten mit der Zustimmung zum Legalisierungsantrag für die darin aufgeführten Übergriffe
- #:
- 13
- Code:
- 1838
- Bearbeitungsdauer
- 3000 Arbeitstage (so im offiziellen Katalog abgedruckt; prüfen Sie die Frist beim Bezirksamt)
- Wo beantragen
- Generalbüro Alexandria, Innenstadtbezirk
- Amtliches Dokument
- Leistung Nr. 108 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83
Prüfen Sie die Dokumentenliste vor Ihrem Besuch. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, wenn etwas unklar ist oder Ihnen nicht vorliegt.
Aus dem Katalog des Bezirks
Gebührenübersicht
Anfangsgebühren6 Posten
- Entgelt für den SMS-NachrichtendienstGebührencode: 2838Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
- Prüfgebühr für einen Antrag auf Legalisierung eines BauverstoßesGebührencode: 2382Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
- 5% Verwaltungskosten (Barzahlung)Gebührencode: 2335Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
- Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer OperationenGebührencode: 2939Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
- Ernsthaftigkeitsbetrag für die LegalisierungGebührencode: 2874Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
- Abgabe zur Entwicklung der staatlichen FinanzmittelGebührencode: 1273Ausgangsbetrag: 2,00 EGP
Abschlussgebühren1 Posten
- Legalisierungsrate für einen BauverstoßGebührencode: 2695Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
| Gebührencode | Gebührenposten | Ausgangsbetrag |
|---|---|---|
| 2838 | Entgelt für den SMS-Nachrichtendienst | 5,00 EGP |
| 2382 | Prüfgebühr für einen Antrag auf Legalisierung eines Bauverstoßes | Von der Dienststelle festgelegt |
| 2335 | 5% Verwaltungskosten (Barzahlung) | Von der Dienststelle festgelegt |
| 2939 | Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer Operationen | 5,00 EGP |
| 2874 | Ernsthaftigkeitsbetrag für die Legalisierung | Von der Dienststelle festgelegt |
| 1273 | Abgabe zur Entwicklung der staatlichen Finanzmittel | 2,00 EGP |
Anfangsgebühren
Entgelt für den SMS-Nachrichtendienst
- Gebührencode:
- 2838
- Ausgangsbetrag:
- 5,00 EGP
Prüfgebühr für einen Antrag auf Legalisierung eines Bauverstoßes
- Gebührencode:
- 2382
- Ausgangsbetrag:
- Von der Dienststelle festgelegt
5% Verwaltungskosten (Barzahlung)
- Gebührencode:
- 2335
- Ausgangsbetrag:
- Von der Dienststelle festgelegt
Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer Operationen
- Gebührencode:
- 2939
- Ausgangsbetrag:
- 5,00 EGP
Ernsthaftigkeitsbetrag für die Legalisierung
- Gebührencode:
- 2874
- Ausgangsbetrag:
- Von der Dienststelle festgelegt
Abgabe zur Entwicklung der staatlichen Finanzmittel
- Gebührencode:
- 1273
- Ausgangsbetrag:
- 2,00 EGP
| Gebührencode | Gebührenposten | Ausgangsbetrag |
|---|---|---|
| 2695 | Legalisierungsrate für einen Bauverstoß | Von der Dienststelle festgelegt |
Abschlussgebühren
Legalisierungsrate für einen Bauverstoß
- Gebührencode:
- 2695
- Ausgangsbetrag:
- Von der Dienststelle festgelegt
„Von der Dienststelle festgelegt“: Der Katalog nennt für diesen Posten keinen Betrag; die Dienststelle berechnet ihn für Ihren Antrag.
Amtliches Dokument
Diese Dienstleistung im amtlichen Katalog
Leistung Nr. 108 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Regeln: Legalisierung von Bauverstößen und Statusbereinigung (Gesetz 187/2023)
Dies sind die Regeln für diese Art von Antrag, wie sie im Gesetz sowie in amtlichen und veröffentlichten Quellen stehen. Sie ersetzen nicht den obigen Katalog des Bezirks: Einzelheiten können bei Ihrem Antrag abweichen, klären Sie daher vor der Antragstellung alles mit dem Bezirk.
Allgemeine Regeln anzeigen
Schritte im Allgemeinen
- Zahlen Sie eine Prüfgebühr von höchstens 5.000 EGP und eine Ernsthaftigkeitskaution von höchstens 25 % des Legalisierungsbetrags und reichen Sie dann den Legalisierungsantrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ein (Art. 6).
- Der Antragsteller erhält eine Eingangsbescheinigung mit Antragsnummer, Registrierungsdatum und beigefügten Unterlagen (Art. 6).
- Der technische Ausschuss prüft die Unterlagen, darunter ein Ingenieurgutachten zur statischen Sicherheit und die Erklärung des Antragstellers, und schließt seine Arbeit innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags ab (Art. 7).
- Zahlen Sie den Rest des Legalisierungsbetrags innerhalb von sechzig Tagen nach Mitteilung der Zustimmung des Ausschusses oder in Raten über höchstens fünf Jahre (Art. 8).
- Die zuständige Behörde erlässt die Entscheidung über die Annahme der Legalisierung und teilt sie dem Antragsteller mit; sie hat die Wirkung einer Genehmigung (Art. 9).
- Die Verwaltungsbehörde teilt den Versorgungsträgern die Annahme innerhalb von fünfzehn Tagen mit; der Antragsteller kann sich auch direkt an sie wenden (Art. 10).
- Gegen eine Ablehnung oder gegen den Legalisierungsbetrag kann innerhalb von dreißig Tagen nach der Mitteilung Widerspruch eingelegt werden; der Widerspruchsausschuss entscheidet innerhalb von sechzig Tagen (Art. 14).
Allgemeine Voraussetzungen
- Eine Legalisierung ist für Bauverstöße möglich, die vor Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurden und die statische Sicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigen (Art. 2).
- Zu den eingeschränkten Fällen gehört die Überschreitung von Höhenbegrenzungen nach dem Gesetz über die Zivilluftfahrt, sofern der Luftverkehr nicht beeinträchtigt wird und das für die Zivilluftfahrt zuständige Ministerium zustimmt (Art. 2 Nr. 6).
- Ausgeschlossen ist die Legalisierung bei Arbeiten, die die statische Sicherheit beeinträchtigen, bei Bebauung von Altertümer- oder Nilschutzflächen und bei Nutzungsänderung von Stellplätzen (Garagen) (Art. 3).
- Anträge sind innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zu stellen; die Frist kann um Zeiträume von insgesamt höchstens drei Jahren verlängert werden (Art. 6).
- Ein Antrag gilt als hinfällig, wenn die Unterlagen nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Eingangsbescheinigung vervollständigt werden (Art. 6).
- Eine Legalisierung kann erst angenommen werden, wenn alle bestehenden, nicht fertiggestellten Fassaden gestrichen sind; Dörfer und ihre Weiler sind ausgenommen (Art. 9).
- Die Legalisierung wird abgelehnt oder für nichtig erklärt bei Nichtzahlung innerhalb von sechzig Tagen, Ausbleiben von zwei Ratenzahlungen, Änderung der legalisierten Arbeiten oder falschen Unterlagen (Art. 12).

