Legalisierung von Bauverstößen

Legalisierung und Regularisierung nach Gesetz 187 von 2023 (Erstantrag oder nach Gesetz 17 abgelehnt)

Aus dem Katalog des Bezirks

Gebührenübersicht

  • Anfangsgebühren für die Legalisierung12 Posten
    • Abgabe zur Entwicklung der staatlichen FinanzmittelGebührencode: 1273Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer OperationenGebührencode: 2939Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
    • Entgelt für den SMS-NachrichtendienstGebührencode: 2838Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
    • Ministerium für lokale Entwicklung: Entgelt für den Legalisierungsservice (Datenbescheinigung)Gebührencode: 3221Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Ministerium für Planung und wirtschaftliche Entwicklung: Entgelt für den Legalisierungsservice (Datenbescheinigung)Gebührencode: 3222Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Gouvernement Alexandria: Entgelt für die Legalisierungsdienstleistung (Datenbescheinigung)Gebührencode: 3226Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Ernsthaftigkeitsentgelt von 25% für Legalisierung und Regularisierung, ländliche Gebiete (97%)Gebührencode: 3202Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Ernsthaftigkeitsentgelt von 25% für Legalisierung und Regularisierung, ländliche Gebiete (3%)Gebührencode: 3201Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Prüfgebühr für Legalisierung und Regularisierung, städtische GebieteGebührencode: 3127Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Prüfgebühr für Legalisierung und Regularisierung, ländliche GebieteGebührencode: 3128Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Ernsthaftigkeitsentgelt von 25% für Legalisierung und Regularisierung, städtische Gebiete (97%)Gebührencode: 3200Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Ernsthaftigkeitsentgelt von 25% für Legalisierung und Regularisierung, städtische Gebiete (3%)Gebührencode: 3199Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
  • Festsetzung der Gebühren der Zivilluftfahrtbehörde1 Posten
    • Kapitel drei: Einnahmen für Straßen- und Verkehrsdienste (Dienstbarkeitsleistungen)Gebührencode: 3286Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
  • Legalisierungsentgelt / erste Rate11 Posten
    • Entgelt für Legalisierung und Regularisierung, städtisch (97 %)Gebührencode: 3208Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Entgelt für Legalisierung und Regularisierung, städtisch (3 %)Gebührencode: 3207Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Einziehung des staatlichen Anspruchs (keine Garage vorhanden)Gebührencode: 3219Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Einziehung des staatlichen Anspruchs (vorschriftswidrige Garage)Gebührencode: 3218Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Rate des Entgelts für Legalisierung und Regularisierung, ländlich (97 %)Gebührencode: 3213Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Rate des Entgelts für Legalisierung und Regularisierung, ländlich (3 %)Gebührencode: 3214Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Rate des Entgelts für Legalisierung und Regularisierung, städtisch (97 %)Gebührencode: 3211Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Rate des Entgelts für Legalisierung und Regularisierung, städtisch (3 %)Gebührencode: 3212Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Entgelt für Legalisierung und Regularisierung, ländlich (97 %)Gebührencode: 3210Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Entgelt für Legalisierung und Regularisierung, ländlich (3 %)Gebührencode: 3209Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Entgelt für Legalisierung und Regularisierung (Flächendifferenz)Gebührencode: 3220Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt

„Von der Dienststelle festgelegt“: Der Katalog nennt für diesen Posten keinen Betrag; die Dienststelle berechnet ihn für Ihren Antrag.

Amtliches Dokument

Diese Dienstleistung im amtlichen Katalog

Leistung Nr. 380 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83

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Allgemeine Hinweise

Allgemeine Regeln: Legalisierung von Bauverstößen und Statusbereinigung (Gesetz 187/2023)

Dies sind die Regeln für diese Art von Antrag, wie sie im Gesetz sowie in amtlichen und veröffentlichten Quellen stehen. Sie ersetzen nicht den obigen Katalog des Bezirks: Einzelheiten können bei Ihrem Antrag abweichen, klären Sie daher vor der Antragstellung alles mit dem Bezirk.

Allgemeine Regeln anzeigen

Schritte im Allgemeinen

  1. Zahlen Sie eine Prüfgebühr von höchstens 5.000 EGP und eine Ernsthaftigkeitskaution von höchstens 25 % des Legalisierungsbetrags und reichen Sie dann den Legalisierungsantrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ein (Art. 6).
  2. Der Antragsteller erhält eine Eingangsbescheinigung mit Antragsnummer, Registrierungsdatum und beigefügten Unterlagen (Art. 6).
  3. Der technische Ausschuss prüft die Unterlagen, darunter ein Ingenieurgutachten zur statischen Sicherheit und die Erklärung des Antragstellers, und schließt seine Arbeit innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags ab (Art. 7).
  4. Zahlen Sie den Rest des Legalisierungsbetrags innerhalb von sechzig Tagen nach Mitteilung der Zustimmung des Ausschusses oder in Raten über höchstens fünf Jahre (Art. 8).
  5. Die zuständige Behörde erlässt die Entscheidung über die Annahme der Legalisierung und teilt sie dem Antragsteller mit; sie hat die Wirkung einer Genehmigung (Art. 9).
  6. Die Verwaltungsbehörde teilt den Versorgungsträgern die Annahme innerhalb von fünfzehn Tagen mit; der Antragsteller kann sich auch direkt an sie wenden (Art. 10).
  7. Gegen eine Ablehnung oder gegen den Legalisierungsbetrag kann innerhalb von dreißig Tagen nach der Mitteilung Widerspruch eingelegt werden; der Widerspruchsausschuss entscheidet innerhalb von sechzig Tagen (Art. 14).

Allgemeine Voraussetzungen

  • Eine Legalisierung ist für Bauverstöße möglich, die vor Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurden und die statische Sicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigen (Art. 2).
  • Zu den eingeschränkten Fällen gehört die Überschreitung von Höhenbegrenzungen nach dem Gesetz über die Zivilluftfahrt, sofern der Luftverkehr nicht beeinträchtigt wird und das für die Zivilluftfahrt zuständige Ministerium zustimmt (Art. 2 Nr. 6).
  • Ausgeschlossen ist die Legalisierung bei Arbeiten, die die statische Sicherheit beeinträchtigen, bei Bebauung von Altertümer- oder Nilschutzflächen und bei Nutzungsänderung von Stellplätzen (Garagen) (Art. 3).
  • Anträge sind innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zu stellen; die Frist kann um Zeiträume von insgesamt höchstens drei Jahren verlängert werden (Art. 6).
  • Ein Antrag gilt als hinfällig, wenn die Unterlagen nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Eingangsbescheinigung vervollständigt werden (Art. 6).
  • Eine Legalisierung kann erst angenommen werden, wenn alle bestehenden, nicht fertiggestellten Fassaden gestrichen sind; Dörfer und ihre Weiler sind ausgenommen (Art. 9).
  • Die Legalisierung wird abgelehnt oder für nichtig erklärt bei Nichtzahlung innerhalb von sechzig Tagen, Ausbleiben von zwei Ratenzahlungen, Änderung der legalisierten Arbeiten oder falschen Unterlagen (Art. 12).
Quellen (1)