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Errichtung eines Kiosks

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Amtliches Dokument

Diese Dienstleistung im amtlichen Katalog

Leistung Nr. 570 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83

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Allgemeine Hinweise

Allgemeine Regeln: Nutzung öffentlicher Straßen (Straßenbelegung, Aufgrabungen, Kioske)

Dies sind die Regeln für diese Art von Antrag, wie sie im Gesetz sowie in amtlichen und veröffentlichten Quellen stehen. Sie ersetzen nicht den obigen Katalog des Bezirks: Einzelheiten können bei Ihrem Antrag abweichen, klären Sie daher vor der Antragstellung alles mit dem Bezirk.

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Schritte im Allgemeinen

  1. Der Antragsteller zahlt die Prüfgebühr bei Einreichung des Antrags (Art. 5).
  2. Die zuständige Behörde muss sich innerhalb von fünfzehn Tagen nach Einreichung äußern; andernfalls gilt der Antrag als abgelehnt (Art. 6).
  3. Die Lizenz nennt ihre Dauer, die Bedingungen, die fällige Gebühr und die Kaution (Art. 8).
  4. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb von dreißig Tagen nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden; der Ausschuss entscheidet innerhalb von dreißig Tagen über den Widerspruch (Art. 10).
Quellen (2)