Aus dem Katalog des Bezirks
Erforderliche Dokumente
- Negativbescheinigung des Grundbuchamts (Code 424)
- Ingenieurgutachten zur Abrissmethode (Code 570)
- Überwachungsbescheinigung, beglaubigt vom Ingenieursyndikat (Code 622)
- Eigentumsvertrag, eingetragen oder mit beglaubigter Unterschrift (Original wird vorgelegt, Kopie wird eingereicht) (Code 742)
- Identitätsnachweis (Original und Kopie) (Code 795)
Die übrigen 3 Dokumente
- Der eingereichte Antrag (Code 925)
- Beglaubigte Kopie der Beseitigungs- oder Abrissanordnung (Code 1000)
- Erklärung des Grundbuchamts, dass die Immobilie frei von Bewohnern ist (Code 1119)
| # | Dokumentname | Code |
|---|---|---|
| 1 | Negativbescheinigung des Grundbuchamts | 424 |
| 2 | Ingenieurgutachten zur Abrissmethode | 570 |
| 3 | Überwachungsbescheinigung, beglaubigt vom Ingenieursyndikat | 622 |
| 4 | Eigentumsvertrag, eingetragen oder mit beglaubigter Unterschrift (Original wird vorgelegt, Kopie wird eingereicht) | 742 |
| 5 | Identitätsnachweis (Original und Kopie) | 795 |
| 6 | Der eingereichte Antrag | 925 |
| 7 | Beglaubigte Kopie der Beseitigungs- oder Abrissanordnung | 1000 |
| 8 | Erklärung des Grundbuchamts, dass die Immobilie frei von Bewohnern ist | 1119 |
Erforderliche Dokumente
Negativbescheinigung des Grundbuchamts
- #:
- 1
- Code:
- 424
Ingenieurgutachten zur Abrissmethode
- #:
- 2
- Code:
- 570
Überwachungsbescheinigung, beglaubigt vom Ingenieursyndikat
- #:
- 3
- Code:
- 622
Eigentumsvertrag, eingetragen oder mit beglaubigter Unterschrift (Original wird vorgelegt, Kopie wird eingereicht)
- #:
- 4
- Code:
- 742
Identitätsnachweis (Original und Kopie)
- #:
- 5
- Code:
- 795
Der eingereichte Antrag
- #:
- 6
- Code:
- 925
Beglaubigte Kopie der Beseitigungs- oder Abrissanordnung
- #:
- 7
- Code:
- 1000
Erklärung des Grundbuchamts, dass die Immobilie frei von Bewohnern ist
- #:
- 8
- Code:
- 1119
- Bearbeitungsdauer
- 30 Arbeitstage
- Wo beantragen
- Generalbüro Alexandria, Innenstadtbezirk
- Amtliches Dokument
- Leistung Nr. 10 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83
Prüfen Sie die Dokumentenliste vor Ihrem Besuch. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, wenn etwas unklar ist oder Ihnen nicht vorliegt.
Aus dem Katalog des Bezirks
Gebührenübersicht
Anfangsgebühren6 Posten
- Entgelt für den SMS-NachrichtendienstGebührencode: 2838Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
- Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer OperationenGebührencode: 2939Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
- Prüfentgelt für Anträge nach MustervorlageGebührencode: 2872Ausgangsbetrag: 200,00 EGP
- StempelsteuerGebührencode: 89Ausgangsbetrag: 0,30 EGP
- Abgabe zur Entwicklung der staatlichen FinanzmittelGebührencode: 1273Ausgangsbetrag: 2,00 EGP
- FahrtkostenzuschussGebührencode: 1657Ausgangsbetrag: 200,00 EGP
Abschlussgebühren6 Posten
- Abgabe zur Entwicklung der staatlichen FinanzmittelGebührencode: 1273Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
- StempelsteuerGebührencode: 89Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
- DienstleistungsentgeltGebührencode: 1172Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
- Gebühr für die LizenzerteilungGebührencode: 1158Ausgangsbetrag: 1.330,00 EGP
- 0.2% des Werts der ArbeitenGebührencode: 59Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
- 5% Verwaltungskosten (Barzahlung)Gebührencode: 2335Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
| Gebührencode | Gebührenposten | Ausgangsbetrag |
|---|---|---|
| 2838 | Entgelt für den SMS-Nachrichtendienst | 5,00 EGP |
| 2939 | Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer Operationen | 5,00 EGP |
| 2872 | Prüfentgelt für Anträge nach Mustervorlage | 200,00 EGP |
| 89 | Stempelsteuer | 0,30 EGP |
| 1273 | Abgabe zur Entwicklung der staatlichen Finanzmittel | 2,00 EGP |
| 1657 | Fahrtkostenzuschuss | 200,00 EGP |
Anfangsgebühren
Entgelt für den SMS-Nachrichtendienst
- Gebührencode:
- 2838
- Ausgangsbetrag:
- 5,00 EGP
Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer Operationen
- Gebührencode:
- 2939
- Ausgangsbetrag:
- 5,00 EGP
Prüfentgelt für Anträge nach Mustervorlage
- Gebührencode:
- 2872
- Ausgangsbetrag:
- 200,00 EGP
Stempelsteuer
- Gebührencode:
- 89
- Ausgangsbetrag:
- 0,30 EGP
Abgabe zur Entwicklung der staatlichen Finanzmittel
- Gebührencode:
- 1273
- Ausgangsbetrag:
- 2,00 EGP
Fahrtkostenzuschuss
- Gebührencode:
- 1657
- Ausgangsbetrag:
- 200,00 EGP
| Gebührencode | Gebührenposten | Ausgangsbetrag |
|---|---|---|
| 1273 | Abgabe zur Entwicklung der staatlichen Finanzmittel | Von der Dienststelle festgelegt |
| 89 | Stempelsteuer | Von der Dienststelle festgelegt |
| 1172 | Dienstleistungsentgelt | Von der Dienststelle festgelegt |
| 1158 | Gebühr für die Lizenzerteilung | 1.330,00 EGP |
| 59 | 0.2% des Werts der Arbeiten | Von der Dienststelle festgelegt |
| 2335 | 5% Verwaltungskosten (Barzahlung) | Von der Dienststelle festgelegt |
Abschlussgebühren
Abgabe zur Entwicklung der staatlichen Finanzmittel
- Gebührencode:
- 1273
- Ausgangsbetrag:
- Von der Dienststelle festgelegt
Stempelsteuer
- Gebührencode:
- 89
- Ausgangsbetrag:
- Von der Dienststelle festgelegt
Dienstleistungsentgelt
- Gebührencode:
- 1172
- Ausgangsbetrag:
- Von der Dienststelle festgelegt
Gebühr für die Lizenzerteilung
- Gebührencode:
- 1158
- Ausgangsbetrag:
- 1.330,00 EGP
0.2% des Werts der Arbeiten
- Gebührencode:
- 59
- Ausgangsbetrag:
- Von der Dienststelle festgelegt
5% Verwaltungskosten (Barzahlung)
- Gebührencode:
- 2335
- Ausgangsbetrag:
- Von der Dienststelle festgelegt
„Von der Dienststelle festgelegt“: Der Katalog nennt für diesen Posten keinen Betrag; die Dienststelle berechnet ihn für Ihren Antrag.
Amtliches Dokument
Diese Dienstleistung im amtlichen Katalog
Leistung Nr. 10 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Regeln: Abrissgenehmigung für nicht einsturzgefährdete Gebäude
Dies sind die Regeln für diese Art von Antrag, wie sie im Gesetz sowie in amtlichen und veröffentlichten Quellen stehen. Sie ersetzen nicht den obigen Katalog des Bezirks: Einzelheiten können bei Ihrem Antrag abweichen, klären Sie daher vor der Antragstellung alles mit dem Bezirk.
Allgemeine Regeln anzeigen
Schritte im Allgemeinen
- Der Antrag auf Abrissgenehmigung wird vom Eigentümer oder seinem gesetzlichen Vertreter bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingereicht, unterzeichnet von ihm und von einem bei der Ingenieurkammer eingetragenen Ingenieur (Bauingenieurwesen oder Architektur), zusammen mit den in der Verordnung festgelegten Unterlagen (Art. 6).
- Der Antragsteller zahlt eine Besichtigungs- und Ausstellungsgebühr von höchstens 1.000 EGP (Art. 6).
- Die Verwaltungsbehörde erlässt innerhalb von dreißig Tagen nach Antragstellung eine begründete Entscheidung, die der Gouverneur innerhalb von fünfzehn Tagen genehmigt (Art. 7).
- Der Eigentümer beauftragt einen bei der Ingenieurkammer eingetragenen Ingenieur mit der Bauüberwachung und schließt einen Vertrag mit einem Fachunternehmen; mit dem Abriss darf frühestens zwei Wochen nach Benachrichtigung der Verwaltungsbehörde begonnen werden (Art. 8).

