Aus dem Katalog des Bezirks
Erforderliche Dokumente
- Kopie der offiziellen Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter handelt, mit dem Original zur Einsicht (Code 1056)
- Kopie des nationalen Personalausweises des Antragstellers der Legalisierung (Code 1997)
- Nachweis über den Abschluss der Legalisierungsverfahren (das zuvor ausgestellte Formular 10) (Code 2016)
- Zwei Exemplare der Architektur- und Tragwerkszeichnungen, oder je nach Fall einer davon, für die beantragten Arbeiten, bestätigt von einem beim Ingenieursyndikat eingetragenen Bau- oder Architekturingenieur (Code 2017)
- Ingenieurgutachten eines bei der Ingenieurkammer eingetragenen Bauingenieurs, das bestätigt, dass Tragwerk und Fundamente des Gebäudes die fertigzustellenden Arbeiten tragen können (Code 2018)
| # | Dokumentname | Code |
|---|---|---|
| 1 | Kopie der offiziellen Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter handelt, mit dem Original zur Einsicht | 1056 |
| 2 | Kopie des nationalen Personalausweises des Antragstellers der Legalisierung | 1997 |
| 3 | Nachweis über den Abschluss der Legalisierungsverfahren (das zuvor ausgestellte Formular 10) | 2016 |
| 4 | Zwei Exemplare der Architektur- und Tragwerkszeichnungen, oder je nach Fall einer davon, für die beantragten Arbeiten, bestätigt von einem beim Ingenieursyndikat eingetragenen Bau- oder Architekturingenieur | 2017 |
| 5 | Ingenieurgutachten eines bei der Ingenieurkammer eingetragenen Bauingenieurs, das bestätigt, dass Tragwerk und Fundamente des Gebäudes die fertigzustellenden Arbeiten tragen können | 2018 |
Erforderliche Dokumente
Kopie der offiziellen Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter handelt, mit dem Original zur Einsicht
- #:
- 1
- Code:
- 1056
Kopie des nationalen Personalausweises des Antragstellers der Legalisierung
- #:
- 2
- Code:
- 1997
Nachweis über den Abschluss der Legalisierungsverfahren (das zuvor ausgestellte Formular 10)
- #:
- 3
- Code:
- 2016
Zwei Exemplare der Architektur- und Tragwerkszeichnungen, oder je nach Fall einer davon, für die beantragten Arbeiten, bestätigt von einem beim Ingenieursyndikat eingetragenen Bau- oder Architekturingenieur
- #:
- 4
- Code:
- 2017
Ingenieurgutachten eines bei der Ingenieurkammer eingetragenen Bauingenieurs, das bestätigt, dass Tragwerk und Fundamente des Gebäudes die fertigzustellenden Arbeiten tragen können
- #:
- 5
- Code:
- 2018
- Bearbeitungsdauer
- 30 Arbeitstage
- Wo beantragen
- Generalbüro Alexandria, Innenstadtbezirk
- Amtliches Dokument
- Leistung Nr. 381 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83
Prüfen Sie die Dokumentenliste vor Ihrem Besuch. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, wenn etwas unklar ist oder Ihnen nicht vorliegt.
Amtliches Dokument
Diese Dienstleistung im amtlichen Katalog
Leistung Nr. 381 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Regeln: Legalisierung von Bauverstößen und Statusbereinigung (Gesetz 187/2023)
Dies sind die Regeln für diese Art von Antrag, wie sie im Gesetz sowie in amtlichen und veröffentlichten Quellen stehen. Sie ersetzen nicht den obigen Katalog des Bezirks: Einzelheiten können bei Ihrem Antrag abweichen, klären Sie daher vor der Antragstellung alles mit dem Bezirk.
Allgemeine Regeln anzeigen
Allgemeine Voraussetzungen
- Eine Legalisierung ist für Bauverstöße möglich, die vor Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurden und die statische Sicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigen (Art. 2).
- Zu den eingeschränkten Fällen gehört die Überschreitung von Höhenbegrenzungen nach dem Gesetz über die Zivilluftfahrt, sofern der Luftverkehr nicht beeinträchtigt wird und das für die Zivilluftfahrt zuständige Ministerium zustimmt (Art. 2 Nr. 6).
- Ausgeschlossen ist die Legalisierung bei Arbeiten, die die statische Sicherheit beeinträchtigen, bei Bebauung von Altertümer- oder Nilschutzflächen und bei Nutzungsänderung von Stellplätzen (Garagen) (Art. 3).
- Anträge sind innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zu stellen; die Frist kann um Zeiträume von insgesamt höchstens drei Jahren verlängert werden (Art. 6).
- Ein Antrag gilt als hinfällig, wenn die Unterlagen nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Eingangsbescheinigung vervollständigt werden (Art. 6).
- Eine Legalisierung kann erst angenommen werden, wenn alle bestehenden, nicht fertiggestellten Fassaden gestrichen sind; Dörfer und ihre Weiler sind ausgenommen (Art. 9).
- Die Legalisierung wird abgelehnt oder für nichtig erklärt bei Nichtzahlung innerhalb von sechzig Tagen, Ausbleiben von zwei Ratenzahlungen, Änderung der legalisierten Arbeiten oder falschen Unterlagen (Art. 12).

