Geschäfte und Werbung

Inspektion einer kommerziellen Werbung

Online

Aus dem Katalog des Bezirks

Gebührenübersicht

Anfangsgebühren

  • Entgelt für den SMS-NachrichtendienstGebührencode: 2838Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
  • Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer OperationenGebührencode: 2939Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
  • Serviceverbesserung (Fonds des Planungsministeriums)Gebührencode: 2952Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
  • Serviceverbesserung (Fonds des Gouvernements)Gebührencode: 2953Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
  • BearbeitungsgebührGebührencode: 4Ausgangsbetrag: 0,50 EGP
  • Abgabe zur Entwicklung der staatlichen FinanzmittelGebührencode: 1273Ausgangsbetrag: 2,00 EGP

„Von der Dienststelle festgelegt“: Der Katalog nennt für diesen Posten keinen Betrag; die Dienststelle berechnet ihn für Ihren Antrag.

Aus dem Katalog des Bezirks

Prüfende Abteilungen

  • Abteilung für Werbung

Amtliches Dokument

Diese Dienstleistung im amtlichen Katalog

Leistung Nr. 309 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83

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Allgemeine Hinweise

Allgemeine Regeln: Werbe- und Schilderlizenzen

Dies sind die Regeln für diese Art von Antrag, wie sie im Gesetz sowie in amtlichen und veröffentlichten Quellen stehen. Sie ersetzen nicht den obigen Katalog des Bezirks: Einzelheiten können bei Ihrem Antrag abweichen, klären Sie daher vor der Antragstellung alles mit dem Bezirk.

Allgemeine Regeln anzeigen

Allgemeine Voraussetzungen

  • Das Gesetz verbietet es, ohne Lizenz der zuständigen Stelle Werbung oder ein Schild anzubringen.
  • Die Lizenzgebühr beträgt höchstens 10.000 EGP (Art. 5).
Quellen (4)