Versorgungsanschlüsse

Prüfung und Anschluss an die Versorgungsnetze

Amtliches Dokument

Diese Dienstleistung im amtlichen Katalog

Leistung Nr. 373 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83

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Allgemeine Hinweise

Allgemeine Regeln: Bescheinigung der Bezugsfähigkeit und Versorgungsanschluss für genehmigte Gebäude

Dies sind die Regeln für diese Art von Antrag, wie sie im Gesetz sowie in amtlichen und veröffentlichten Quellen stehen. Sie ersetzen nicht den obigen Katalog des Bezirks: Einzelheiten können bei Ihrem Antrag abweichen, klären Sie daher vor der Antragstellung alles mit dem Bezirk.

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Schritte im Allgemeinen

  1. Nach Abschluss der genehmigten Arbeiten stellt der bauüberwachende Ingenieur die Bescheinigung der Bezugsfähigkeit des Gebäudes aus.
  2. Die Bescheinigung wird bei der Behörde für Planung und Bauaufsicht hinterlegt, zusammen mit einer vom bauüberwachenden Ingenieur beglaubigten Kopie der Pläne des tatsächlich ausgeführten Baus.
  3. Die Verwaltungsbehörde stellt die Schreiben für den Versorgungsanschluss spätestens zwei Wochen nach Hinterlegung der Bescheinigung aus.
Quellen (2)