Legalisierung von Bauverstößen

Legalisierung außerhalb der Siedlungsgrenze (Ingenieurbehörde)

Aus dem Katalog des Bezirks

Gebührenübersicht

Anfangsgebühren

  • Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer OperationenGebührencode: 2939Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
  • Entgelt für den SMS-NachrichtendienstGebührencode: 2838Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
  • Abgabe zur Entwicklung der staatlichen FinanzmittelGebührencode: 1273Ausgangsbetrag: 2,00 EGP

Amtliches Dokument

Diese Dienstleistung im amtlichen Katalog

Leistung Nr. 700 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83

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Allgemeine Hinweise

Allgemeine Regeln: Legalisierung von Bauverstößen und Statusbereinigung (Gesetz 187/2023)

Dies sind die Regeln für diese Art von Antrag, wie sie im Gesetz sowie in amtlichen und veröffentlichten Quellen stehen. Sie ersetzen nicht den obigen Katalog des Bezirks: Einzelheiten können bei Ihrem Antrag abweichen, klären Sie daher vor der Antragstellung alles mit dem Bezirk.

Allgemeine Regeln anzeigen

Schritte im Allgemeinen

  1. Zahlen Sie eine Prüfgebühr von höchstens 5.000 EGP und eine Ernsthaftigkeitskaution von höchstens 25 % des Legalisierungsbetrags und reichen Sie dann den Legalisierungsantrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ein (Art. 6).
  2. Der Antragsteller erhält eine Eingangsbescheinigung mit Antragsnummer, Registrierungsdatum und beigefügten Unterlagen (Art. 6).
  3. Der technische Ausschuss prüft die Unterlagen, darunter ein Ingenieurgutachten zur statischen Sicherheit und die Erklärung des Antragstellers, und schließt seine Arbeit innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags ab (Art. 7).
  4. Zahlen Sie den Rest des Legalisierungsbetrags innerhalb von sechzig Tagen nach Mitteilung der Zustimmung des Ausschusses oder in Raten über höchstens fünf Jahre (Art. 8).
  5. Die zuständige Behörde erlässt die Entscheidung über die Annahme der Legalisierung und teilt sie dem Antragsteller mit; sie hat die Wirkung einer Genehmigung (Art. 9).
  6. Die Verwaltungsbehörde teilt den Versorgungsträgern die Annahme innerhalb von fünfzehn Tagen mit; der Antragsteller kann sich auch direkt an sie wenden (Art. 10).
  7. Gegen eine Ablehnung oder gegen den Legalisierungsbetrag kann innerhalb von dreißig Tagen nach der Mitteilung Widerspruch eingelegt werden; der Widerspruchsausschuss entscheidet innerhalb von sechzig Tagen (Art. 14).

Allgemeine Voraussetzungen

  • Eine Legalisierung ist für Bauverstöße möglich, die vor Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurden und die statische Sicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigen (Art. 2).
  • Zu den eingeschränkten Fällen gehört die Überschreitung von Höhenbegrenzungen nach dem Gesetz über die Zivilluftfahrt, sofern der Luftverkehr nicht beeinträchtigt wird und das für die Zivilluftfahrt zuständige Ministerium zustimmt (Art. 2 Nr. 6).
  • Ausgeschlossen ist die Legalisierung bei Arbeiten, die die statische Sicherheit beeinträchtigen, bei Bebauung von Altertümer- oder Nilschutzflächen und bei Nutzungsänderung von Stellplätzen (Garagen) (Art. 3).
  • Anträge sind innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zu stellen; die Frist kann um Zeiträume von insgesamt höchstens drei Jahren verlängert werden (Art. 6).
  • Ein Antrag gilt als hinfällig, wenn die Unterlagen nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Eingangsbescheinigung vervollständigt werden (Art. 6).
  • Eine Legalisierung kann erst angenommen werden, wenn alle bestehenden, nicht fertiggestellten Fassaden gestrichen sind; Dörfer und ihre Weiler sind ausgenommen (Art. 9).
  • Die Legalisierung wird abgelehnt oder für nichtig erklärt bei Nichtzahlung innerhalb von sechzig Tagen, Ausbleiben von zwei Ratenzahlungen, Änderung der legalisierten Arbeiten oder falschen Unterlagen (Art. 12).
Quellen (1)