Aus dem Katalog des Bezirks
Erforderliche Dokumente
- Kopie des nationalen Personalausweises der betroffenen Person (Code 2001)
- Skizze des Standorts (Code 2002)
- Foto des Gebäudes (Code 2003)
- Eigentumsnachweis (Code 2004)
| # | Dokumentname | Code |
|---|---|---|
| 1 | Kopie des nationalen Personalausweises der betroffenen Person | 2001 |
| 2 | Skizze des Standorts | 2002 |
| 3 | Foto des Gebäudes | 2003 |
| 4 | Eigentumsnachweis | 2004 |
Erforderliche Dokumente
Kopie des nationalen Personalausweises der betroffenen Person
- #:
- 1
- Code:
- 2001
Skizze des Standorts
- #:
- 2
- Code:
- 2002
Foto des Gebäudes
- #:
- 3
- Code:
- 2003
Eigentumsnachweis
- #:
- 4
- Code:
- 2004
- Bearbeitungsdauer
- 45 Arbeitstage
- Wo beantragen
- Generalbüro Alexandria, Innenstadtbezirk
- Amtliches Dokument
- Leistung Nr. 374 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83
Prüfen Sie die Dokumentenliste vor Ihrem Besuch. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, wenn etwas unklar ist oder Ihnen nicht vorliegt.
Aus dem Katalog des Bezirks
Gebührenübersicht
Gebühr für die Gebäudedatenbescheinigung
- Serviceverbesserung (Fonds des Gouvernements)Gebührencode: 2953Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
- Serviceverbesserung (Fonds des Planungsministeriums)Gebührencode: 2952Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
- Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer OperationenGebührencode: 2939Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
- Entgelt für den SMS-NachrichtendienstGebührencode: 2838Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
- Abgabe zur Entwicklung der staatlichen FinanzmittelGebührencode: 1273Ausgangsbetrag: 2,00 EGP
- Gouvernement Alexandria: Entgelt für die Legalisierungsdienstleistung (Datenbescheinigung)Gebührencode: 3226Ausgangsbetrag: 300,00 EGP
- Ministerium für Planung und wirtschaftliche Entwicklung: Entgelt für den Legalisierungsservice (Datenbescheinigung)Gebührencode: 3222Ausgangsbetrag: 100,00 EGP
- Ministerium für lokale Entwicklung: Entgelt für den Legalisierungsservice (Datenbescheinigung)Gebührencode: 3221Ausgangsbetrag: 100,00 EGP
| Gebührencode | Gebührenposten | Ausgangsbetrag |
|---|---|---|
| 2953 | Serviceverbesserung (Fonds des Gouvernements) | Von der Dienststelle festgelegt |
| 2952 | Serviceverbesserung (Fonds des Planungsministeriums) | Von der Dienststelle festgelegt |
| 2939 | Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer Operationen | 5,00 EGP |
| 2838 | Entgelt für den SMS-Nachrichtendienst | 5,00 EGP |
| 1273 | Abgabe zur Entwicklung der staatlichen Finanzmittel | 2,00 EGP |
| 3226 | Gouvernement Alexandria: Entgelt für die Legalisierungsdienstleistung (Datenbescheinigung) | 300,00 EGP |
| 3222 | Ministerium für Planung und wirtschaftliche Entwicklung: Entgelt für den Legalisierungsservice (Datenbescheinigung) | 100,00 EGP |
| 3221 | Ministerium für lokale Entwicklung: Entgelt für den Legalisierungsservice (Datenbescheinigung) | 100,00 EGP |
Gebühr für die Gebäudedatenbescheinigung
Serviceverbesserung (Fonds des Gouvernements)
- Gebührencode:
- 2953
- Ausgangsbetrag:
- Von der Dienststelle festgelegt
Serviceverbesserung (Fonds des Planungsministeriums)
- Gebührencode:
- 2952
- Ausgangsbetrag:
- Von der Dienststelle festgelegt
Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer Operationen
- Gebührencode:
- 2939
- Ausgangsbetrag:
- 5,00 EGP
Entgelt für den SMS-Nachrichtendienst
- Gebührencode:
- 2838
- Ausgangsbetrag:
- 5,00 EGP
Abgabe zur Entwicklung der staatlichen Finanzmittel
- Gebührencode:
- 1273
- Ausgangsbetrag:
- 2,00 EGP
Gouvernement Alexandria: Entgelt für die Legalisierungsdienstleistung (Datenbescheinigung)
- Gebührencode:
- 3226
- Ausgangsbetrag:
- 300,00 EGP
Ministerium für Planung und wirtschaftliche Entwicklung: Entgelt für den Legalisierungsservice (Datenbescheinigung)
- Gebührencode:
- 3222
- Ausgangsbetrag:
- 100,00 EGP
Ministerium für lokale Entwicklung: Entgelt für den Legalisierungsservice (Datenbescheinigung)
- Gebührencode:
- 3221
- Ausgangsbetrag:
- 100,00 EGP
„Von der Dienststelle festgelegt“: Der Katalog nennt für diesen Posten keinen Betrag; die Dienststelle berechnet ihn für Ihren Antrag.
Aus dem Katalog des Bezirks
Prüfende Abteilungen
- Einheit für räumliche Veränderungen
Amtliches Dokument
Diese Dienstleistung im amtlichen Katalog
Leistung Nr. 374 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Regeln: Legalisierung von Bauverstößen und Statusbereinigung (Gesetz 187/2023)
Dies sind die Regeln für diese Art von Antrag, wie sie im Gesetz sowie in amtlichen und veröffentlichten Quellen stehen. Sie ersetzen nicht den obigen Katalog des Bezirks: Einzelheiten können bei Ihrem Antrag abweichen, klären Sie daher vor der Antragstellung alles mit dem Bezirk.
Allgemeine Regeln anzeigen
Allgemeine Voraussetzungen
- Eine Legalisierung ist für Bauverstöße möglich, die vor Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurden und die statische Sicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigen (Art. 2).
- Zu den eingeschränkten Fällen gehört die Überschreitung von Höhenbegrenzungen nach dem Gesetz über die Zivilluftfahrt, sofern der Luftverkehr nicht beeinträchtigt wird und das für die Zivilluftfahrt zuständige Ministerium zustimmt (Art. 2 Nr. 6).
- Ausgeschlossen ist die Legalisierung bei Arbeiten, die die statische Sicherheit beeinträchtigen, bei Bebauung von Altertümer- oder Nilschutzflächen und bei Nutzungsänderung von Stellplätzen (Garagen) (Art. 3).
- Anträge sind innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zu stellen; die Frist kann um Zeiträume von insgesamt höchstens drei Jahren verlängert werden (Art. 6).
- Ein Antrag gilt als hinfällig, wenn die Unterlagen nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Eingangsbescheinigung vervollständigt werden (Art. 6).
- Eine Legalisierung kann erst angenommen werden, wenn alle bestehenden, nicht fertiggestellten Fassaden gestrichen sind; Dörfer und ihre Weiler sind ausgenommen (Art. 9).
- Die Legalisierung wird abgelehnt oder für nichtig erklärt bei Nichtzahlung innerhalb von sechzig Tagen, Ausbleiben von zwei Ratenzahlungen, Änderung der legalisierten Arbeiten oder falschen Unterlagen (Art. 12).

