Aus dem Katalog des Bezirks
Erforderliche Dokumente
- Kopie der offiziellen Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter handelt, mit dem Original zur Einsicht (Code 1056)
- Kopie des nationalen Personalausweises des Antragstellers der Legalisierung (Code 1997)
- Die Legalisierungsentscheidung (Code 2020)
| # | Dokumentname | Code |
|---|---|---|
| 1 | Kopie der offiziellen Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter handelt, mit dem Original zur Einsicht | 1056 |
| 2 | Kopie des nationalen Personalausweises des Antragstellers der Legalisierung | 1997 |
| 3 | Die Legalisierungsentscheidung | 2020 |
Erforderliche Dokumente
Kopie der offiziellen Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter handelt, mit dem Original zur Einsicht
- #:
- 1
- Code:
- 1056
Kopie des nationalen Personalausweises des Antragstellers der Legalisierung
- #:
- 2
- Code:
- 1997
Die Legalisierungsentscheidung
- #:
- 3
- Code:
- 2020
- Bearbeitungsdauer
- 30 Arbeitstage
- Wo beantragen
- Generalbüro Alexandria, Innenstadtbezirk
- Amtliches Dokument
- Leistung Nr. 377 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83
Prüfen Sie die Dokumentenliste vor Ihrem Besuch. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, wenn etwas unklar ist oder Ihnen nicht vorliegt.
Aus dem Katalog des Bezirks
Gebührenübersicht
Differenz der Legalisierungsgebühren
- Einziehung des staatlichen Anspruchs (vorschriftswidrige Garage)Gebührencode: 3218Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
- Einziehung des staatlichen Anspruchs (keine Garage vorhanden)Gebührencode: 3219Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
- Entgelt für Legalisierung und Regularisierung (Flächendifferenz)Gebührencode: 3220Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
| Gebührencode | Gebührenposten | Ausgangsbetrag |
|---|---|---|
| 3218 | Einziehung des staatlichen Anspruchs (vorschriftswidrige Garage) | Von der Dienststelle festgelegt |
| 3219 | Einziehung des staatlichen Anspruchs (keine Garage vorhanden) | Von der Dienststelle festgelegt |
| 3220 | Entgelt für Legalisierung und Regularisierung (Flächendifferenz) | Von der Dienststelle festgelegt |
Differenz der Legalisierungsgebühren
Einziehung des staatlichen Anspruchs (vorschriftswidrige Garage)
- Gebührencode:
- 3218
- Ausgangsbetrag:
- Von der Dienststelle festgelegt
Einziehung des staatlichen Anspruchs (keine Garage vorhanden)
- Gebührencode:
- 3219
- Ausgangsbetrag:
- Von der Dienststelle festgelegt
Entgelt für Legalisierung und Regularisierung (Flächendifferenz)
- Gebührencode:
- 3220
- Ausgangsbetrag:
- Von der Dienststelle festgelegt
„Von der Dienststelle festgelegt“: Der Katalog nennt für diesen Posten keinen Betrag; die Dienststelle berechnet ihn für Ihren Antrag.
Amtliches Dokument
Diese Dienstleistung im amtlichen Katalog
Leistung Nr. 377 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Regeln: Legalisierung von Bauverstößen und Statusbereinigung (Gesetz 187/2023)
Dies sind die Regeln für diese Art von Antrag, wie sie im Gesetz sowie in amtlichen und veröffentlichten Quellen stehen. Sie ersetzen nicht den obigen Katalog des Bezirks: Einzelheiten können bei Ihrem Antrag abweichen, klären Sie daher vor der Antragstellung alles mit dem Bezirk.
Allgemeine Regeln anzeigen
Allgemeine Voraussetzungen
- Eine Legalisierung ist für Bauverstöße möglich, die vor Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurden und die statische Sicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigen (Art. 2).
- Zu den eingeschränkten Fällen gehört die Überschreitung von Höhenbegrenzungen nach dem Gesetz über die Zivilluftfahrt, sofern der Luftverkehr nicht beeinträchtigt wird und das für die Zivilluftfahrt zuständige Ministerium zustimmt (Art. 2 Nr. 6).
- Ausgeschlossen ist die Legalisierung bei Arbeiten, die die statische Sicherheit beeinträchtigen, bei Bebauung von Altertümer- oder Nilschutzflächen und bei Nutzungsänderung von Stellplätzen (Garagen) (Art. 3).
- Anträge sind innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zu stellen; die Frist kann um Zeiträume von insgesamt höchstens drei Jahren verlängert werden (Art. 6).
- Ein Antrag gilt als hinfällig, wenn die Unterlagen nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Eingangsbescheinigung vervollständigt werden (Art. 6).
- Eine Legalisierung kann erst angenommen werden, wenn alle bestehenden, nicht fertiggestellten Fassaden gestrichen sind; Dörfer und ihre Weiler sind ausgenommen (Art. 9).
- Die Legalisierung wird abgelehnt oder für nichtig erklärt bei Nichtzahlung innerhalb von sechzig Tagen, Ausbleiben von zwei Ratenzahlungen, Änderung der legalisierten Arbeiten oder falschen Unterlagen (Art. 12).

