Bau- und Abrissgenehmigungen

Straßennutzungslizenz

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Aus dem Katalog des Bezirks

Gebührenübersicht

  • Anfangsgebühren für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis8 Posten
    • Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer OperationenGebührencode: 2939Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
    • Serviceverbesserung (Fonds des Gouvernements)Gebührencode: 2953Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Serviceverbesserung (Fonds des Planungsministeriums)Gebührencode: 2952Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Entgelt für den SMS-NachrichtendienstGebührencode: 2838Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
    • Abgabe zur Entwicklung der staatlichen FinanzmittelGebührencode: 1273Ausgangsbetrag: 2,00 EGP
    • Gebühr für die OrtsbesichtigungGebührencode: 81Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • BearbeitungsgebührGebührencode: 4Ausgangsbetrag: 0,30 EGP
    • Kommunale Leistungen (Marktstand)Gebührencode: 3138Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
  • Abschlussgebühren für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis10 Posten
    • Kommunale Leistungen (Marktstand)Gebührencode: 3138Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Gebühr für die OrtsbesichtigungGebührencode: 81Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • ReinigungsgebührenGebührencode: 66Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • KautionsgebührGebührencode: 93Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • StraßennutzungsgebührGebührencode: 1107Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Gebühr für die LizenzerteilungGebührencode: 1158Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • FormularpreisGebührencode: 1495Ausgangsbetrag: 0,01 EGP
    • 5% Verwaltungskosten (Barzahlung)Gebührencode: 2335Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Schlachtung im SchlachthofGebührencode: 2465Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • WinterhilfeGebührencode: 2242Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt

„Von der Dienststelle festgelegt“: Der Katalog nennt für diesen Posten keinen Betrag; die Dienststelle berechnet ihn für Ihren Antrag.

Aus dem Katalog des Bezirks

Prüfende Abteilungen

  • Abteilung Straßennutzung

Amtliches Dokument

Diese Dienstleistung im amtlichen Katalog

Leistung Nr. 42 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83

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Allgemeine Hinweise

Allgemeine Regeln: Nutzung öffentlicher Straßen (Straßenbelegung, Aufgrabungen, Kioske)

Dies sind die Regeln für diese Art von Antrag, wie sie im Gesetz sowie in amtlichen und veröffentlichten Quellen stehen. Sie ersetzen nicht den obigen Katalog des Bezirks: Einzelheiten können bei Ihrem Antrag abweichen, klären Sie daher vor der Antragstellung alles mit dem Bezirk.

Allgemeine Regeln anzeigen

Schritte im Allgemeinen

  1. Der Antragsteller zahlt die Prüfgebühr bei Einreichung des Antrags (Art. 5).
  2. Die zuständige Behörde muss sich innerhalb von fünfzehn Tagen nach Einreichung äußern; andernfalls gilt der Antrag als abgelehnt (Art. 6).
  3. Die Lizenz nennt ihre Dauer, die Bedingungen, die fällige Gebühr und die Kaution (Art. 8).
  4. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb von dreißig Tagen nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden; der Ausschuss entscheidet innerhalb von dreißig Tagen über den Widerspruch (Art. 10).
Quellen (2)