Aus dem Katalog des Bezirks
Erforderliche Dokumente
- Genehmigungen der betroffenen Stellen (Code 491)
- Identitätsnachweis (Original und Kopie) (Code 795)
- Der eingereichte Antrag (Code 925)
- Kopie der Baugenehmigung (Code 990)
- Inspektionsformular (Wasser, Abwasser, Erdgas, Strom, Bewässerung, Telefon oder jegliche Grabung) (Code 1296)
| # | Dokumentname | Code |
|---|---|---|
| 1 | Genehmigungen der betroffenen Stellen | 491 |
| 2 | Identitätsnachweis (Original und Kopie) | 795 |
| 3 | Der eingereichte Antrag | 925 |
| 4 | Kopie der Baugenehmigung | 990 |
| 5 | Inspektionsformular (Wasser, Abwasser, Erdgas, Strom, Bewässerung, Telefon oder jegliche Grabung) | 1296 |
Erforderliche Dokumente
Genehmigungen der betroffenen Stellen
- #:
- 1
- Code:
- 491
Identitätsnachweis (Original und Kopie)
- #:
- 2
- Code:
- 795
Der eingereichte Antrag
- #:
- 3
- Code:
- 925
Kopie der Baugenehmigung
- #:
- 4
- Code:
- 990
Inspektionsformular (Wasser, Abwasser, Erdgas, Strom, Bewässerung, Telefon oder jegliche Grabung)
- #:
- 5
- Code:
- 1296
- Bearbeitungsdauer
- 7 Arbeitstage
- Wo beantragen
- Generalbüro Alexandria, Innenstadtbezirk
- Amtliches Dokument
- Leistung Nr. 66 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83
Prüfen Sie die Dokumentenliste vor Ihrem Besuch. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, wenn etwas unklar ist oder Ihnen nicht vorliegt.
Aus dem Katalog des Bezirks
Gebührenübersicht
Anfangsgebühren
- Abgabe zur Entwicklung der staatlichen FinanzmittelGebührencode: 1273Ausgangsbetrag: 2,00 EGP
- Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen ZustandsGebührencode: 1472Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
- Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer OperationenGebührencode: 2939Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
- Entgelt für den SMS-NachrichtendienstGebührencode: 2838Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
- 5% Verwaltungskosten (Barzahlung)Gebührencode: 2335Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
| Gebührencode | Gebührenposten | Ausgangsbetrag |
|---|---|---|
| 1273 | Abgabe zur Entwicklung der staatlichen Finanzmittel | 2,00 EGP |
| 1472 | Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands | Von der Dienststelle festgelegt |
| 2939 | Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer Operationen | 5,00 EGP |
| 2838 | Entgelt für den SMS-Nachrichtendienst | 5,00 EGP |
| 2335 | 5% Verwaltungskosten (Barzahlung) | Von der Dienststelle festgelegt |
Anfangsgebühren
Abgabe zur Entwicklung der staatlichen Finanzmittel
- Gebührencode:
- 1273
- Ausgangsbetrag:
- 2,00 EGP
Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
- Gebührencode:
- 1472
- Ausgangsbetrag:
- Von der Dienststelle festgelegt
Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer Operationen
- Gebührencode:
- 2939
- Ausgangsbetrag:
- 5,00 EGP
Entgelt für den SMS-Nachrichtendienst
- Gebührencode:
- 2838
- Ausgangsbetrag:
- 5,00 EGP
5% Verwaltungskosten (Barzahlung)
- Gebührencode:
- 2335
- Ausgangsbetrag:
- Von der Dienststelle festgelegt
„Von der Dienststelle festgelegt“: Der Katalog nennt für diesen Posten keinen Betrag; die Dienststelle berechnet ihn für Ihren Antrag.
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Prüfende Abteilungen
- Referat Straßen
Amtliches Dokument
Diese Dienstleistung im amtlichen Katalog
Leistung Nr. 66 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Regeln: Nutzung öffentlicher Straßen (Straßenbelegung, Aufgrabungen, Kioske)
Dies sind die Regeln für diese Art von Antrag, wie sie im Gesetz sowie in amtlichen und veröffentlichten Quellen stehen. Sie ersetzen nicht den obigen Katalog des Bezirks: Einzelheiten können bei Ihrem Antrag abweichen, klären Sie daher vor der Antragstellung alles mit dem Bezirk.
Allgemeine Regeln anzeigen
Schritte im Allgemeinen
- Der Antragsteller zahlt die Prüfgebühr bei Einreichung des Antrags (Art. 5).
- Die zuständige Behörde muss sich innerhalb von fünfzehn Tagen nach Einreichung äußern; andernfalls gilt der Antrag als abgelehnt (Art. 6).
- Die Lizenz nennt ihre Dauer, die Bedingungen, die fällige Gebühr und die Kaution (Art. 8).
- Gegen die Entscheidungen kann innerhalb von dreißig Tagen nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden; der Ausschuss entscheidet innerhalb von dreißig Tagen über den Widerspruch (Art. 10).

