Geschäfte und Werbung

Werbelizenz

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Aus dem Katalog des Bezirks

Gebührenübersicht

  • Abschlussgebühr9 Posten
    • KautionsgebührGebührencode: 93Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • StraßennutzungsgebührGebührencode: 1107Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Gebühr für die LizenzerteilungGebührencode: 1158Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • WerbegebührGebührencode: 1166Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • DienstleistungsentgeltGebührencode: 1172Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • StromverbrauchGebührencode: 1168Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • FormularpreisGebührencode: 1495Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • 5% Verwaltungskosten (Barzahlung)Gebührencode: 2335Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Entgelt für die Nutzung von WerbeflächenGebührencode: 2890Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
  • Anfangsgebühren4 Posten
    • Abgabe zugunsten der Märtyrer, Opfer, Vermissten und Verletzten militärischer und terroristischer OperationenGebührencode: 2939Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Entgelt für den SMS-NachrichtendienstGebührencode: 2838Ausgangsbetrag: 5,00 EGP
    • BearbeitungsgebührGebührencode: 4Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt
    • Gebühr für die OrtsbesichtigungGebührencode: 81Ausgangsbetrag: Von der Dienststelle festgelegt

„Von der Dienststelle festgelegt“: Der Katalog nennt für diesen Posten keinen Betrag; die Dienststelle berechnet ihn für Ihren Antrag.

Amtliches Dokument

Diese Dienstleistung im amtlichen Katalog

Leistung Nr. 60 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83

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Allgemeine Hinweise

Allgemeine Regeln: Werbe- und Schilderlizenzen

Dies sind die Regeln für diese Art von Antrag, wie sie im Gesetz sowie in amtlichen und veröffentlichten Quellen stehen. Sie ersetzen nicht den obigen Katalog des Bezirks: Einzelheiten können bei Ihrem Antrag abweichen, klären Sie daher vor der Antragstellung alles mit dem Bezirk.

Allgemeine Regeln anzeigen

Allgemeine Voraussetzungen

  • Das Gesetz verbietet es, ohne Lizenz der zuständigen Stelle Werbung oder ein Schild anzubringen.
  • Die Lizenzgebühr beträgt höchstens 10.000 EGP (Art. 5).
Quellen (4)