Aus dem Katalog des Bezirks
Erforderliche Dokumente
- Kopie des nationalen Personalausweises des Antragstellers (Code 402)
- Legalisierungsformular (Code 723)
- Kopie der offiziellen Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter handelt, mit dem Original zur Einsicht (Code 1056)
- Nachweis über das Datum, an dem der Verstoß begangen wurde (Code 1714)
- Architekturplan (Ansichten, Untergeschoss, Erdgeschoss, Regelgeschosse, Dach) und Tragwerksplan (Achsen und Stützen), von der Verwaltungsbehörde beglaubigt (Code 1891)
- Bescheinigung mit den Namen der für den Anschluss an die Versorgungsnetze zuständigen Unternehmen (Code 1989)
- Datenbescheinigung für ein Gebäude (oder eine Einheit), für das die Legalisierung beantragt wird, beglaubigt von der Verwaltungsbehörde und von der verantwortlichen Behörde, sofern diese darin genannt ist (Code 2019)
| # | Dokumentname | Code |
|---|---|---|
| 1 | Kopie des nationalen Personalausweises des Antragstellers | 402 |
| 2 | Legalisierungsformular | 723 |
| 3 | Kopie der offiziellen Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter handelt, mit dem Original zur Einsicht | 1056 |
| 4 | Nachweis über das Datum, an dem der Verstoß begangen wurde | 1714 |
| 5 | Architekturplan (Ansichten, Untergeschoss, Erdgeschoss, Regelgeschosse, Dach) und Tragwerksplan (Achsen und Stützen), von der Verwaltungsbehörde beglaubigt | 1891 |
| 6 | Bescheinigung mit den Namen der für den Anschluss an die Versorgungsnetze zuständigen Unternehmen | 1989 |
| 7 | Datenbescheinigung für ein Gebäude (oder eine Einheit), für das die Legalisierung beantragt wird, beglaubigt von der Verwaltungsbehörde und von der verantwortlichen Behörde, sofern diese darin genannt ist | 2019 |
Erforderliche Dokumente
Kopie des nationalen Personalausweises des Antragstellers
- #:
- 1
- Code:
- 402
Legalisierungsformular
- #:
- 2
- Code:
- 723
Kopie der offiziellen Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter handelt, mit dem Original zur Einsicht
- #:
- 3
- Code:
- 1056
Nachweis über das Datum, an dem der Verstoß begangen wurde
- #:
- 4
- Code:
- 1714
Architekturplan (Ansichten, Untergeschoss, Erdgeschoss, Regelgeschosse, Dach) und Tragwerksplan (Achsen und Stützen), von der Verwaltungsbehörde beglaubigt
- #:
- 5
- Code:
- 1891
Bescheinigung mit den Namen der für den Anschluss an die Versorgungsnetze zuständigen Unternehmen
- #:
- 6
- Code:
- 1989
Datenbescheinigung für ein Gebäude (oder eine Einheit), für das die Legalisierung beantragt wird, beglaubigt von der Verwaltungsbehörde und von der verantwortlichen Behörde, sofern diese darin genannt ist
- #:
- 7
- Code:
- 2019
- Bearbeitungsdauer
- 30 Arbeitstage
- Wo beantragen
- Generalbüro Alexandria, Innenstadtbezirk
- Amtliches Dokument
- Leistung Nr. 376 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83
Prüfen Sie die Dokumentenliste vor Ihrem Besuch. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, wenn etwas unklar ist oder Ihnen nicht vorliegt.
Amtliches Dokument
Diese Dienstleistung im amtlichen Katalog
Leistung Nr. 376 im Katalog des Bezirks, Berichtscode 83
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Regeln: Legalisierung von Bauverstößen und Statusbereinigung (Gesetz 187/2023)
Dies sind die Regeln für diese Art von Antrag, wie sie im Gesetz sowie in amtlichen und veröffentlichten Quellen stehen. Sie ersetzen nicht den obigen Katalog des Bezirks: Einzelheiten können bei Ihrem Antrag abweichen, klären Sie daher vor der Antragstellung alles mit dem Bezirk.
Allgemeine Regeln anzeigen
Allgemeine Voraussetzungen
- Eine Legalisierung ist für Bauverstöße möglich, die vor Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurden und die statische Sicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigen (Art. 2).
- Zu den eingeschränkten Fällen gehört die Überschreitung von Höhenbegrenzungen nach dem Gesetz über die Zivilluftfahrt, sofern der Luftverkehr nicht beeinträchtigt wird und das für die Zivilluftfahrt zuständige Ministerium zustimmt (Art. 2 Nr. 6).
- Ausgeschlossen ist die Legalisierung bei Arbeiten, die die statische Sicherheit beeinträchtigen, bei Bebauung von Altertümer- oder Nilschutzflächen und bei Nutzungsänderung von Stellplätzen (Garagen) (Art. 3).
- Anträge sind innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zu stellen; die Frist kann um Zeiträume von insgesamt höchstens drei Jahren verlängert werden (Art. 6).
- Ein Antrag gilt als hinfällig, wenn die Unterlagen nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Eingangsbescheinigung vervollständigt werden (Art. 6).
- Eine Legalisierung kann erst angenommen werden, wenn alle bestehenden, nicht fertiggestellten Fassaden gestrichen sind; Dörfer und ihre Weiler sind ausgenommen (Art. 9).
- Die Legalisierung wird abgelehnt oder für nichtig erklärt bei Nichtzahlung innerhalb von sechzig Tagen, Ausbleiben von zwei Ratenzahlungen, Änderung der legalisierten Arbeiten oder falschen Unterlagen (Art. 12).

